Multisense1

The Emotion Experts

Emotionsdesigntechniken

Entwicklung, Herstellung, Vermietung, Verkauf und Installation von individuellen, massgeschneiderten musiksynchronen Darbietungen mit Showlasertechnik, Musikalischen Wasserspielen (Tanzenden Wasserorgeln), 3D-Projektionen von Laser & Video auf Wasserleinwaende sowie Feuerflammen & Dueften, Jump Jets und Tropenwundern - einsetzbar Innen und Aussen

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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

a) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Oxygon (im folgenden Lieferfirma genannt) und den Vertragspartnern richten sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Allen, auch künftigen Geschäften liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verwenders erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.

b) Sämtliche Angaben – auch Preisangaben – hinsichtlich der von uns vertriebenen Gegenstände und Dienstleistungen bzw. Vermietungen in Produktbeschreibungen, Prospekten o.ä. sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verwender 30 Kalendertage gebunden.

Abweichungen sind nur möglich, wenn sie schriftlich bestätigt werden (nicht per eMail).

2. Auftragsabwicklung

Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers bzw. Vermieters. Der Käufer/Mieter ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Lehnt der Verkäufer  oder Vermieter den Auftrag nicht binnen vier Wochen nach Eingang ab, so gilt er als angenommen. Für den Fall, daß zwischen dem Vertragsabschluß und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen, kann die Lieferfirma im Hinblick auf eventuelle Lohn-, Kosten- bzw. Steuererhöhung die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen erhöhen, keinesfalls aber um mehr als 25%. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung des Leistungstermins von der Lieferfirma zu vertreten ist.

3. Termine, Verzug

Verbindliche Termine müssen schriftlich vereinbart werden. Sie setzen die Klärung von technischen Fragen sowie die Selbsbelieferung voraus. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er erfolglos schriftliche Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat. Diese Nachfrist beginnt mit Eingang der Nachfristsetzung bei der Lieferfirma.

4. Zahlungsverpflichtungen, Abnahmeverzug

Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sind bei Vermietungen 80% des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung fällig, 20% vor Beginn der Inbetriebnahme des vermieteten Systems, ohne jeden Abzug. Ansonsten sind unsere Rechnungen sofort fällig und netto ohne jeden Abzug sofort zu zahlen. Der Werklohn ist fällig, sobald die Anlage vollständig eingebaut ist. Kauf- und Mietpreis sowie Werklohn sind in voller Höhe zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig. Sollte die Vermietung bzw. die Durchführung der Veranstaltung des Auftraggebers auch ohne schuldhaftes Handeln seinerseits unmöglich werden, so bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Zahlung bestehen. Personal- und Transportkosten sowie Spesen entfallen in dem Umfang, wie sie nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt der Käufer/Mieter die verkaufte Ware bzw. Vermietung nicht ab, so können wir wahlweise auf Abnahme bestehen oder mind. 35% der Kaufsumme als Schadensersatz verlangen, wobei der Nachweis, daß kein Schaden oder ein geringer Schaden entstanden ist, dem Auftraggeber verbleibt.

Alle angegebenen Preise sind in den Preislisten und Informationen ab dem jeweiligen Lager ohne Versandkosten und eventuelle Nachnahmegebühren ausgewiesen. Sie enthalten keinerlei Updates oder aufwendigen Support wie z.B. Telefonrückrufe. Alle Angebote und Preisangaben in Anzeigen, Preislisten und Informationen erfolgen freibleibend. Preisänderungen sind aufgrund allgemeiner Preisanpassungen jederzeit möglich. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Tagespreise.

Der Versand erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse, bankbestätigtem Barscheck oder Vorausüberweisung. Auslandsbestellungen werden ausschließlich nur gegen Vorauszahlung oder Barüberweisung ausgeführt.

Vom Rücktritt ausgeschlossen sind generell alle Produkte, die auf speziellen Kundenwunsch erstellt wurden.

5. Eigentumsvorbehalt

Unsere Waren stehen unter Eigentumsvorbehalt und verlängertem Eigentumsvorbehalt bis zur Zahlung. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung bis zur Höhe von 125% der der Lieferfirma zustehenden Forderungen aus Lieferung des jeweiligen Gegenstandes ab. Der Besteller wird zur Einziehung der Forderung in widerruflicher Weise ermächtigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen; darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Die Abtretung ist auflösend bedingt durch die vollständige Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus unserem Vertrag. Zum Zweck der Geltungmachung bzw. Verwertung unserer Ansprüche gestattet der Besteller hiermit der Lieferfirma das Betreten von Grund und Boden sowie den Ausbau der Anlage.

6. Gefahrenübertragung, Versicherung

Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Beauftragte, bei Versendung mit Übergabe an die Transportperson oder den Postversand, geht die Gefahr auf den Käufer/Mieter über, unabhängig von der Tatsache, wer die Transportkosten trägt. Wird die Versendung auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf diesen über. Dasselbe gilt, wenn im Rahmen eines Werk- oder Werklieferungsvertrages Versendung erfolgt. Ansonsten geht die Gefahr bei Werk- und Werklieferungsverträgen mit Einbau der Anlage in die von dem Besteller gewünschten Räume auf diesen über. Dies gilt bereits für den Einbau von Teilen. Die vermieteten Waren und Gegenstände sind vom Auftraggeber gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wandalismus zu versichern.

7. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen. Die im kaufmännischen Verkehr geltenden §§377, 378 HGB bleiben unberührt. Soweit keine Rüge innerhalb von zehn Werktagen nach Eintreffen der Ware ab Bestimmungsort bei uns eingeht, gilt die Ware als genehmigt.

Die Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers/Mieters oder nicht autorisierter Dritter. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für Austausch und Reparaturen gewährleisten wir in gleicher Weise wie für den Kauf- bzw. Mietgegenstand. Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens drei mal fehl, so ist der Mieter/Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Preises zu verlangen. Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Mieters/Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers/Mieters. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit sowie aus Ansprüchen nach §§ 1,4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht, soweit Schadensersatzansprüche gegenüber der Lieferfirma nach den §§ 463, 480 Abs. 2, 635 BGB wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend gemacht werden. Wir übernehmen keine Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden sowie Folge- und zufällig entstehende Schäden, die sich aus der Nutzung oder der Unfähigkeit der Nutzung der von uns angebotenen Systeme ergeben. Unsere Haftung ist auf das zweifache der Auftragssumme beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt für mechanische und elektronische Teile zwei Jahre ab Gefahrübergang. Vorstehende Regelungen gelten nicht für im Rahmen eines Kaufvertrages gelieferte gebrauchte Gegenstände. Solche werden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung veräußert. Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen. Der Besteller ist zur Aufrechnung gegen Werklohn- bzw. Kaufpreisforderungen der Lieferfirma nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Wir gewährleisten, dass unsere Software entsprechend den Programmbeschreibungen allgemein zutreffend und in diesem Rahmen einsatzfähig ist. Die technischen Daten und die Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Die Gewährleistung beschränkt sich wahlweise auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung defekter Ware. Insbesondere ist die Haftung für Mängelschäden ausgeschlossen.

8. Gebühren und Abwicklung von Genehmigungen, Urheber- und Verwertungsrechte

Der Auftraggeber übernimmt die Gebühren und die Abwicklung mit den zuständigen Institutionen (insbesondere die Kosten für eine sicherheitstechnische Abnahme). Alle mit den gelieferten Systemen zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte übertragen wir im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber, d.h. je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachung bei uns.

Die Lizenzbedingungen werden durch Öffnen der Diskettenpackung anerkannt. Falls nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei dem Preis für Software, d.h. Software-Lizenz, grundsätzlich um ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht auf einem Einplatz-Microcomputer. Weder von der Software, außer einer Sicherheitskopie, noch von der Dokumentation dürfen Kopien angefertigt werden. Eine Rücknahme geöffneter oder benutzter Ware ist nicht möglich, auch wenn diese falsch geliefert wurde. Käufer und Verkäufer sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software-Fehler unter allen Anwendungsbedingungen völlig auszuschließen. Wir sind nicht für den korrekten Einsatz der Software durch den Kunden, nicht für die Datensicherung inkl. Daten und für die Lauffähigkeit der bestellten Software auf dem vorgesehenen Computersystem verantwortlich.

Shareware-Programme oder Prüfversionen dürfen unentgeltlich, außer durch lizenzierte Vertriebspartner, kopiert und weitergegeben werden. Eine Garantie für die Prüfversion sowie eine Rückerstattung oder Anrechnung der Kopiergebühr ist nicht möglich.

9. Ausfuhrgenehmigung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren teilweise nur mit vorheriger Zustimmung des Bundesamtes für die gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus geschehen darf. Soweit der Käufer die Ausfuhr beabsichtigt, sind etwaige Zustimmungserklärungen von dem Käufer selbst einzuholen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Sofern der Besteller Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondermögen ist, ist Panama ausschließlich Gerichtsstand für alle ich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Panama ist auch dann ausschließlich Gerichtsstand, falls der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder falls er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ins Ausland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Mahnung.

Sollte eine Bestimmung in diesen Liefer- und Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen eine Regelung nicht getroffen wurde oder später wegfällt, gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches ergänzend.

 

Änderungen jederzeit vorbehalten.

Inhalt

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